Familienrecht

Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Gefühle und lassen Sie die rechtlichen Fragen in Sachen Familie und Ehe unsere Sorge sein!

Das Familienrecht regelt die gesetzlichen Angelegenheiten von Ehen, Lebenspartnerschaften und Familien. Hier beginnen für viele Paare schon die Sorgen. Durch eine Trennung und Scheidung sind viele Ehepartner verständlicherweise mit den eigenen Gefühlen beschäftigt und von gesetzlichen Angelegenheiten abgelenkt. Dabei sollte man sich sehr ausgiebig mit rechtlichen Fragen zur Ehe und Familie befassen:

  • Was ist vor einer Eheschließung zu beachten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich während einer Ehe?
  • Was wird nach der Trennung und der Scheidung aus den Kindern?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen?
  • Was wird aus unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen?

Nach dem Sie sich die vorherigen Fragen gestellt haben, sollten Sie sich an Ihren Anwalt des Vertrauens wenden. Ohne eine qualifizierte Beratung werden Sie Ihre aktuelle Situation sonst nicht lösen können. Neben wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen, sind uns eine hohe Sensibilität und Empathie auf Seiten der Anwälte bei der Beratung besonders wichtig.

 

Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Gefühle und bieten Ihnen eine verständliche Beratung im Familienrecht.

 

In bestimmten Verfahren zum Familienrecht, wie z.B. Ehescheidungsverfahren, ist die Vertretung wenigstens einer Partei durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben. Aber auch im Übrigen ist das Familienrecht komplex und mit Besonderheiten gekennzeichnet. Wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an die Kanzlei Wimmers in Mönchengladbach.

 

Wir regeln für Sie diese komplexe Situation in Ihrem Leben und erledigen u.a. folgende Themen im Familienrecht:

  • Eheverträge
  • Adoption
  • das elterliche Sorgerecht für minderjährige Kinder
  • den nachehelichen Unterhalt
  • Teilung des Hausrates
  • den Unterhalt der minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kinder
  • den Trennungsunterhalt der getrenntlebenden Ehegatten
  • das Umgangsrecht