Im Rahmen der Notgesetzgebung stellt der Gesetzgeber den Fortbestand des Vertrages in den Vordergrund. Für Verbraucherdarlehen bedeutet dies eine gesetzliche Stundung der Ansprüche, die im Zeitraum zwischen 01.04.2020 und 30.06.2020 fällig werden. Die Möglichkeit, den Schutz auch auf Kleinstunternehmen zu erweitern (weniger als 10 Mitarbeiter bzw. unter 2 Millionen Umsatz), ist ebenso vorgesehen. Die Stundung betrifft Ansprüche auf Rückzahlung von Darlehen sowie regelmäßig anfallende...